Die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren, das es erlaubt, Bauprodukte oder Bauarten zu verwenden, die noch nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine europäische CE-Kennzeichnung verfügen. In Bezug auf Feinstaubfilter für Kamin- und Holzöfen ermöglicht die ZiE die individuelle Nachrüstung einer Feuerstätte, die sonst nicht den Vorgaben der 1. BImSchV entspricht
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➤ Auswahl eines geeigneten Feinstaub-Katalysators, z. B. ein katalytisch beschichteter Schaumkeramikfilter.
➤ Prüfung der baulichen und betrieblichen Gegebenheiten (Ofentyp, Schornstein, Zugverhältnisse etc.)
➤ Erstellung technischer Unterlagen, ggf. durch einen Fachplaner oder Hersteller
➤ Antragstellung bei der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes
➤ Beizufügende Unterlagen:
➤ Technische Beschreibung des Filters
➤ Nachweis der Wirksamkeit (z. B. Laborberichte, Messergebnisse, Prüfzeugnisse)
➤ Einbaubeschreibung und Sicherheitsnachweise
➤ Stellungnahme des Herstellers oder Planers
➤ Der Feinstaubfilter wird durch einen Fachbetrieb oder nach Anleitung durch den Ofenbesitzer selbst fachgerecht installiert.
➤ Die Montage erfolgt z. B. direkt im Rauchrohr oder am Abgasweg innerhalb der Feuerstätte.
➤ Die Installation muss genau der genehmigten Variante laut ZiE entsprechen.
Nach dem Einbau erfolgt eine sogenannte Einstufungsmessung (auch Emissionsmessung):
➤ Durchführung durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb oder eine Messstelle
➤ Gemessen werden insbesondere:
➤ Feinstaub (PM10/PM2,5)
➤ Kohlenmonoxid (CO)
➤ Abgastemperatur, Sauerstoffgehalt, Wirkungsgrad
➤ Ziel: Nachweis, dass der Ofen nachgerüstet die Grenzwerte der 1. BImSchV (je nach Typ Stufe 1 oder Stufe 2) nicht überschreitet
Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Grundlage für die:
Der Bezirksschornsteinfeger übernimmt die offizielle bau- und feuerungstechnische Abnahme:
➤ Prüfung des Einbaus auf Konformität mit der erteilten ZiE
➤ Einsicht in die Messprotokolle und Nachweise
➤ Sichtprüfung auf sicherheitstechnische Mängel
➤ Eintrag der Feuerstätte inkl. Filter in das Kehrbuch
Nur bei positiver Bewertung darf der Ofen mit dem Filter dauerhaft betrieben werden.
Wie bei anderen Feuerstätten auch, ist der Ofen mit Filter regelmäßig zu überprüfen:
➤ Wiederkehrende Emissionsmessungen gemäß den Intervallen der 1. BImSchV
➤ Wartung des Filters (z. B. Reinigung oder Austausch bei Versottung)
➤ Meldung an die zuständige Überwachungsstelle bei Störungen
Die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bietet eine praktikable und rechtssichere Möglichkeit, bestehende Kamin- und Holzöfen nachzurüsten und damit die gesetzlichen Anforderungen der 1. BImSchV einzuhalten. Gerade bei hochwertigen oder historischen Öfen lohnt sich dieser Weg – sowohl aus ökologischer als auch finanzieller Sicht.
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