Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – Definition, Ziele und Anwendung

Was ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)?

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist eine Reihe von Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassen wurden. Sie regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die von technischen Anlagen ausgehen. Ziel ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter nachhaltig zu schützen.

Die BImSchV besteht aus mehreren Einzelnormen, die nummeriert sind (z. B. 1. BImSchV, 17. BImSchV etc.). Jede dieser Verordnungen behandelt einen speziellen Bereich des Umweltschutzes.


 

Die wichtigsten Verordnungen im Überblick

1. BImSchV – Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Errichtung, den Betrieb und die Emissionsgrenzwerte von Kleinfeuerungsanlagen, darunter:

➤  Kaminöfen

➤  Kachelöfen

➤  Heizkamine

➤  Pelletöfen

➤  Öl- und Gasheizungen

Wichtige Inhalte der 1. BImSchV:

➤  Emissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM), Kohlenmonoxid (CO) und andere Schadstoffe

➤  Nachrüstpflichten für alte Holzöfen (z. B. Austausch oder Stilllegung)

➤  Anforderungen an regelmäßige Messungen durch den Schornsteinfeger

➤  Pflicht zur Verwendung von zugelassenen Brennstoffen

➤  Vorgaben zur Lagerung und Qualität von Brennholz

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4. BImSchV – Genehmigungsverfahren für Anlagen

Diese Verordnung listet alle genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG auf, z. B.:

➤  Industrieanlagen

➤  Müllverbrennungsanlagen

➤  Kraftwerke

➤  Großfeuerungsanlagen

Sie unterscheidet zwischen vereinfachten und förmlichen Genehmigungsverfahren und ist essenziell für Unternehmen und Planer großer technischer Anlagen.


13. und 17. BImSchV – Großfeuerungsanlagen & Abfallverbrennung

Diese Verordnungen regeln Emissionen aus großen, industriellen Anlagen, z. B.:

➤  13. BImSchV: Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen (z. B. Kohle-, Gas- oder Biomassekraftwerke)

➤  17. BImSchV: Vorgaben zur Abfallverbrennung, insbesondere in Müllheizkraftwerken und Sonderabfallanlagen


 

Ziele der BImSchV

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung verfolgt mehrere übergeordnete Ziele:

➤  Reduktion von Luftverschmutzung
  – z. B. durch Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid und Dioxine

➤  Schutz der menschlichen Gesundheit
  – insbesondere Atemwege und Herz-Kreislauf-System

➤  Klimaschutz und Ressourcenschonung
  – Förderung effizienter Technologien und sauberer Energieträger

➤  Rechtssicherheit für Betreiber technischer Anlagen
  – durch klare Regeln, Grenzwerte und Zuständigkeiten


 

Wer ist von der BImSchV betroffen?

➤  Privatpersonen: beim Betrieb von Kaminöfen, Holzheizungen und anderen Kleinfeuerungsanlagen

➤  Unternehmen: mit genehmigungspflichtigen Anlagen oder industriellen Prozessen

➤  Schornsteinfeger: als Kontrollinstanz für Messungen und Prüfpflichten

➤  Hersteller von Feuerstätten: bei der Zulassung emissionsarmer Geräte

➤  Planer, Ingenieure, Behörden: in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren


 

Aktuelle Entwicklungen & Änderungen

Die BImSchV wird regelmäßig überarbeitet, um den technischen Fortschritt und neue Umweltziele zu berücksichtigen. Ein Fokus liegt aktuell auf:

➤  strengeren Emissionsgrenzwerten für Holzheizungen

➤  Förderung von Feinstaubfiltern zur Nachrüstung

➤  Dekarbonisierung des Wärmesektors (z. B. durch Biomasse- oder Wärmepumpentechnologien)


 

Fazit: Warum ist die BImSchV wichtig?

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung stellt sicher, dass technische Anlagen umweltverträglich betrieben werden. Besonders im Bereich Heizen mit Holz ist die BImSchV von großer Bedeutung, da sie Emissionsgrenzwerte festlegt und Maßnahmen zur Luftreinhaltung erzwingt. Wer einen Kamin oder Ofen besitzt, sollte sich unbedingt mit der 1. BImSchV vertraut machen.

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