Sauber heizen, clever nachrüsten – Was die BImSchV für Kaminbesitzer bedeutet

Der Kamin ist nicht nur Wärmequelle, sondern auch Gemütlichkeitsgarant – gerade in der kalten Jahreszeit. Doch was viele nicht wissen: Für Besitzer von Kaminöfen gelten klare gesetzliche Vorgaben, die über das reine Anheizen hinausgehen. Die 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) regelt, wie sauber unsere Öfen tatsächlich brennen müssen – und bringt damit nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen für mehr Effizienz und Umweltbewusstsein.


 

Was regelt die BImSchV genau?

Die 1. BImSchV zielt darauf ab, Feinstaub- und Schadstoffemissionen durch kleine und mittlere Feuerungsanlagen deutlich zu reduzieren. Seit 2010 wurden stufenweise Grenzwerte für CO (Kohlenmonoxid) und Feinstaub eingeführt, die von neuen und auch bestehenden Kaminöfen eingehalten werden müssen.

Wichtig für alle Betreiber: Ältere Öfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen – je nach Baujahr – entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die aktuellen Grenzwerte nicht einhalten.


 

Bin ich betroffen? Die Fristen im Überblick:

➤  Baujahr bis 1994: Nachrüsten oder Stilllegung bis 31.12.2020

➤  1995–2004: Frist lief bis 31.12.2024

➤  2005–2010: Nachweis bis spätestens 31.12.2027

Die Nachweise über die Einhaltung der Grenzwerte erfolgen in der Regel durch ein Typenschild, ein Prüfzertifikat oder über eine Messung durch den Schornsteinfeger.


 

Was tun, wenn der Ofen zu alt ist?

Wenn der bestehende Ofen die Grenzwerte nicht schafft, gibt es drei Möglichkeiten:

➤  Austausch des Kaminofens: Moderne Modelle sind effizienter, emissionsärmer und oft förderfähig.

➤  Nachrüstung mit Feinstaubfiltern oder Katalysatoren: Je nach Gerät kann dies eine kostengünstige Alternative sein.

➤  Stilllegung: In seltenen Fällen bleibt nur der Rückbau, vor allem bei dekorativen Altanlagen ohne Heizfunktion.


 

Förderung und Nachhaltigkeit: Es lohnt sich!

Viele Bundesländer und Kommunen bieten Förderprogramme für den Austausch veralteter Feuerungsanlagen an. Zudem verbrauchen moderne Öfen weniger Brennholz und sorgen für eine bessere Verbrennung – das spart langfristig Geld und schont die Umwelt.


 

Unser Fazit:

Wer seinen Kamin liebt, sollte ihn auch pflegen – und dazu gehört die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Die BImSchV ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern ein Instrument für gesünderes Wohnen, saubere Luft und zukunftsfähiges Heizen.

👉 Tipp: Lass deinen Ofen vom Schornsteinfeger prüfen und kläre, ob Handlungsbedarf besteht – bevor Fristen verstreichen!


Bleib warm – aber sauber!
Folge Kamin.Blog für weitere Tipps, Trends und aktuelle Informationen rund ums Heizen mit Holz, moderne Technik und gesetzliche Vorgaben.